Anforderungen an Festpunkte für Rettungs- und Selbstrettungsübungen

Festpunkte für Rettungs- und Selbstrettungsübungen fallen in den Geltungsbereich der DIN EN 795 (Anschlageinrichtungen, Anforderungen und Prüfverfahren, Stand 03/2003). In dieser Norm wurde festgelegt, dass "Anschlageinrichtungen zur Befestigung an vertikalen, horizontalen und geneigten Flächen" einer statischen Kraft von 10 kN standhalten müssen. Im Anhang A dieser Norm wird empfohlen, dass ein "qualifizierter Ingenieur" durch Berechnung nachweist, dass die Konstruktion und Installation dieser Kraft standhält.

Für Feuerwehrzwecke ist folgende Vorgehensweise sinnvoll:

  • Temporär angebrachte Festpunkte (z.B. Seilschlingen um einen Baum, Mast, etc.) müssen so gestaltet sein, dass sie den auftretenden Belastungen standhalten. Hierbei ist von 10 kN Belastung auszugehen.
  • Bei fest angebrachten Anschlagpunkten (z.B. Betonanker an Gebäuden, Schlauchtürmen) muss durch die Berechnung eines "qualifizierten Ingenieurs" nachgewiesen werden, dass dieser Festpunkt den Anforderungen der DIN EN 795 standhält. Bedenkt man, dass im Versagensfall schwerwiegende Verletzungen für den Feuerwehrangehörigen drohen, so ist die Forderung nach einem rechnerischen Nachweis der Tragfähigkeit jedes einzelnen Anschlagpunktes nicht überzogen. Es dürfte in den meisten Fällen möglich sein, aus den Reihen der eigenen Feuerwehr oder bei der Baubehörde (Ortsbaumeister, Prüfamt für Baustatik etc.) jemanden zu finden, der als "qualifizierter Ingenieur" den rechnerischen Nachweis der Tragfähigkeit führt.