Feuerwehrgrundausbildung wird als Nachweis für die Erste-Hilfe-Ausbildung anerkannt

Die Feuerwehr-Grundausbildung gemäß Lernzielkatalog Freiwillige Feuerwehr Baden-Württemberg wird zukünftig von den Fahrerlaubnisbehörden als Nachweis für die Erste-Hilfe-Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1 E, D, D1, DE und D1 E anerkannt.

Sachverhalt
Innerhalb der Feuerwehr-Grundausbildung fordert der Lernzielkatalog für die Freiwillige Feuerwehr Baden-Württemberg eine Erste-Hilfe-Ausbildung. Die dort zu vermittelnden Inhalte sind grundsätzlich an den Erste-Hilfe-Lehrgängen angelehnt, wie sie von den Hilfsorganisationen für die breite Allgemeinheit angeboten werden. Aufgrund der besonderen Zielgruppe Feuerwehr gibt es jedoch zwischen dem Ausbildungsteil "Rettung" in der Grundausbildung der Freiwilligen Feuerwehr und den Erste-Hilfe-Lehrgängen der Hilfsorganisationen einige Unterschiede:
Aufgrund der besonderen Anforderungen im Einsatz beträgt die Anzahl der Unterrichtsstunden in der Grundausbildung Freiwillige Feuerwehr 20 Stunden, gegenüber 16 Stunden in den Erste-Hilfe-Lehrgängen der Hilfsorganisationen. Auch hinsichtlich der Zielgruppe sind Unterschiede herauszustellen:
Die Erste-Hilfe-Lehrgänge der Hilfsorganisationen sind in erster Linie auf die Zielgruppe "einzelner Ersthelfer an einer Unfallstelle mit Verbandskasten" zugeschnitten. Die 20stündige Erste-Hilfe-Ausbildung im Rahmen der Grundausbildung Freiwillige Feuerwehr berücksichtigt darüber hinaus Inhalte, die speziell auf die Zielgruppe der Einsatzkräfte der Feuerwehr zugeschnitten sind: "Mehrere Ersthelfer an einer Einsatzstelle mit Sanitätskasten".
Daraus ergibt sich beispielsweise, dass angehende Einsatzkräfte der Feuerwehr auch die Zwei-Helfer-Methode bei der Reanimation, die Handhabung von Beatmungshilfen (Beatmungsbeutel), das Mitanpacken an einer Vakuummatratze und einiges mehr lernen.
Viele Erste-Hilfe-Ausbilder standen damit vor einem Dilemma: Auf der einen Seite bestand kein Zweifel, dass wenn sie gemäß Lernzielkatalog Freiwillige Feuerwehr Baden-Württemberg Feuerwehreinsatzkräfte ausbilden, diese eine qualifizierte und zielgruppengerechte Ausbildung erhalten. Auf der anderen Seite konnten die Erste-Hilfe-Ausbilder jedoch aufgrund der genannten Unterschiede nicht die Teilnahme an einem "normalen" Erste-Hilfe-Lehrgang bescheinigen, wie er für den Erwerb der oben genannten Fahrerlaubnisse notwendig war.
Auch die Ausbildungsverantwortlichen der Feuerwehren standen vor einem Problem: Sie mussten den Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer an einer Feuerwehr-Grundausbildung erklären, dass ihre qualifizierte Erste-Hilfe-Ausbildung von den Fahrerlaubnisbehörden nicht anerkannt wird.

Wichtige Neuerung
Das hat sich nun geändert! Auf Initiative der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg und auf Anfrage des Innenministeriums hat das Ministerium für Umwelt und Verkehr die Fahrerlaubnisbehörden angewiesen, zukünftig die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Feuerwehr-Grundausbildung gemäß Lernzielkatalog Freiwillige Feuerwehr Baden-Württemberg als Nachweis für eine Ausbildung in Erster Hilfe im Sinne von § 19 Abs. 5 Nr. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) anzuerkennen (Aktenzeichen 34-3853.1-0/378- vom 17.07.2000).

In diesem Zusammenhang weist die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg auf folgende Sachverhalte hin:

  • Mit dieser Aufwertung der Feuerwehr-Grundausbildung tragen die Ausbildungsverantwortlichen eine große Verantwortung, wenn sie Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern die erfolgreiche Teilnahme an einer Feuerwehr-Grundausbildung bestätigen.
  • Der Besuch eines "normalen" 16stündigen Erste-Hilfe-Lehrgangs (beziehungsweise die Vorlage einer Bescheinigung hierüber) ist für die erfolgreiche Teilnahme an der Feuerwehr-Grundausbildung nicht ausreichend.
  • Die Erste-Hilfe-Ausbildung im Rahmen der Feuerwehr-Grundausbildung soll - wie auch schon in der Vergangenheit - nur von Personen durchgeführt werden, die eine entsprechende Ausbildungsberechtigung für die Erste-Hilfe aufweisen. Auf eine gute Zusammenarbeit mit den Ausbildern in den sanitäts- beziehungsweise rettungsdienstlichen Hilfsorganisation ist auch in Zukunft großen Wert zu legen.