DGUV-Unterweisungshilfen für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat Unterweisungshilfen für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben zusammengestellt. Bislang veröffentlichten die gesetzlichen Unfallversicherungsträger zwar Regelwerke für einzelne Tätigkeitsfelder und Arbeitsmittel, so z. B. für Feuerwehren die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ (bisher GUV-V C53), für Fahrzeuge die DGUV Vorschriften 70 und 71 „Fahrzeuge“ (bisher BGV/GUV-V D29). Die Fahrzeugführerin bzw. der Fahrzeugführer ist in der DGUV Vorschrift „Fahrzeuge“ zwar erwähnt, jedoch richten sich die betreffenden Regelungen vor allem auf die persönliche Eignung. Um die organisationsinterne Unterweisung für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben zu unterstützen und zu fördern, stellt die DGUV die Unterweisungshilfen für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben zu Verfügung.

Zu finden unter:
DGUV Information 205-024 - Unterweisungshilfen für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben