Hinweise für den Bevölkerungsschutz bei Terror- und Amoklagen

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat Hinweise für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr bei Einsätzen im Zusammenhang mit Terror- oder Amoklagen samt Anlagen erarbeitet. Die Hinweise richten sich an die Angehörigen des Rettungsdienstes, der Feuerwehren und der Einheiten des Katastrophenschutzdienstes – auch als nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr bezeichnet – sowie an die Katastrophenschutzbehörden und an die Gemeinden und Kreise als allgemeine Polizeibehörden. Diese Hinweise wurden von der Abteilung „Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement“ unter Federführung des Referates „Feuerwehr und Brandschutz“ in intensiver Abstimmung mit dem Landespolizeipräsidium erstellt und sind mit dem dort zeitgleich bekannt gemachten taktischen Konzept zum Vorgehen polizeilicher Erstkräfte eng verzahnt.