Anerkennung medizinischer Fachausbildungen für die Truppmannausbildung

In wieweit können bereits vorhandene medizinische Fachausbildungen für die Truppmannausbildung anerkannt werden?

Im Rahmen der Truppmannausbildung Teil 1 absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine 20 stündige Ausbildungseinheit "Rettung". Die darin vermittelten Inhalte sind speziell auf die Anforderungen der Feuerwehr zugeschnitten. Dabei taucht die Frage auf, inwieweit können bereits vorhandene medizinische Fachausbildungen für die Truppmannausbildung anerkannt werden?
In Absprache mit den DRK-Landesschulen Baden und Baden-Württemberg können folgende medizinischen Fachausbildungen für die Truppmannausbildung anerkannt werden.

  • Rettungsassistent / Lehrrettungsassistent
  • Rettungssanitäter
  • Rettungshelfer
  • Sanitätsdienstausbildung neu
  • Sanitätsausbildung (mind. Stufe A)

Bei der Sanitätsdienstausbildung ist bei der Anerkennung darauf zu achten, dass diese nicht älter als 3 Jahre ist.

Die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Erste-Hilfe-Lehrgang mit 8 Doppelstunden, der zum Erwerb der Führerscheine der Klasse A, B und C notwendig ist, für die Truppmannausbildung Teil 1 nicht ausreicht. Auch ein einfaches "Anhängen" der fehlenden 4 Ausbildungsstunden ist nicht zielführend, da diese kurze Zeitspanne nicht mit einer eigens für die Zielgruppe Feuerwehr konzipierten Ausbildungseinheit vergleichbar ist. Gleiches gilt umso mehr für den Lehrgang "Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber" für die Führerscheinklassen A und B mit lediglich 4 Doppelstunden.