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Aktuelles

Hinweis zur Rechnungsbearbeitung

Durch eine EDV-Umstellung, müssen Rechnungen, die noch im Jahr 2022 durch die LFS beglichen werden sollen, bis 14. Dezember 2022 eingehen. Ansonsten ist eine Bearbeitung erst ab Januar 2023 möglich.

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Symbolbild zum Thema E-Rechnung an der Landesfeuerwehrschule: Ein Taschenrechner und ein Kugelschreiber liegen auf einer ausgedruckten Tabelle.

Das Land Baden-Württemberg stellt das bestehende EDV-System für die Rechnungssachbearbeitung zum Jahreswechsel 2022/2023 auf ein neues System um. Durch den Systemwechsel ergeben sich zum Jahresende technisch bedingte Besonderheiten, unter anderem auch im Hinblick auf die Rechnungsstellung durch die Lieferanten an die Dienststellen des Landes. Wir bitten Sie zu beachten, dass Rechnungen, die noch im Jahr 2022 durch die Landesfeuerwehrschule BW beglichen werden sollen, bis 14. Dezember 2022 eingehen müssen. Nur so ist gewährleistet, dass die Rechnungen noch organisatorisch vor dem umstellungsbedingten vorgezogenen Rechnungsschluss bearbeitet und rechtzeitig im Jahr 2022 an die Lieferanten gezahlt werden können. Rechnungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, und Rechnungen aus einem Drittland können nicht mehr im Jahr 2022, sondern erst im Jahr 2023 beglichen werden.

Wir bitten um Beachtung, bedanken uns für Ihr Verständnis und entschuldigen uns für eventuell entstehende Unannehmlichkeiten.

In diesem Zusammenhang weisen wir ergänzend darauf hin, dass seit dem 01. Januar 2022 eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für Nettobeträge ab 1.000,00 € besteht. Nähre Informationen hierzu gibt es unter:
https://www.lfs-bw.de/service/e-rechnung/

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