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Neufassung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1
Die Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 1 „Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ wurde neu strukturiert und an die sich in den vergangenen Jahren geänderte Einsatzpraxis angepasst.
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Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (AFKzV) hat die FwDV 1 mit Stand vom April 2026 im Umlaufverfahren zum 01. Juli 2026 genehmigt sowie den Ländern zur Einführung empfohlen.
Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa des Landes Baden-Württemberg empfiehlt den Gemeinden die Einführung der FwDV 1 mit Stand vom April 2026 im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung und weist darauf hin, dass Feuerwehr-Dienstvorschriften nach Nummer 1.2 der Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung bei der Ausbildung der Feuerwehrangehörigen zu beachten sind.
Die Fassung der FwDV 1 Stand vom April 2026 steht auf unserer Homepage unter https://www.lfs-bw.de/themen/gesetzevorschriften/fwdv/ zur Verfügung.