Mit Schreiben vom 28.2.2017 (Az.: 6-1424.3/6) hat das Innenministerium Baden-Württemberg informiert, dass das Landeskonzept Baden-Württemberg zu Errichtung und Betrieb eines Dekontaminationsplatzes für Verletzte (Dekon-V Platz 50) mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt wurde.
Dieses Konzept war zuvor unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe von einer landesweiten Arbeitsgruppe erarbeitet worden und berücksichtigt sowohl bereits regional vorhandene Dekontaminationskonzepte als auch die bundeseinheitlichen Vorgaben der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 500.
Nach den Inhalten des Konzeptes werden verletzte und kontaminierte Personen aus dem Gefahrenbereich kommend über eine Verletztendekontaminationsplatz unter Berücksichtigung lebenserhaltender Basismaßnahmen einem daran angeschlossenen Behandlungskonzept (zum Beispiel einem Behandlungsplatz) zugeführt.
Das Konzept finden Sie in der Rubrik:
Themen / Einsatzdienst /Sonderlagen
oder direkt hier zum Download:
Dekon-V Platz 50 BaWü (pdf , 368 kB)

Lisa Hammermeister
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