Der Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ hat die Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10 „Die tragbaren Leitern“) aktualisiert und den Ländern entsprechend die Umsetzung der Neuregelung empfohlen. Unter anderem ist darin geregelt, dass der Führer einer taktischen Einheit von den Regelungen dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift abweichen kann, wenn dies zur Sicherstellung des Einsatzerfolges erforderlich ist. Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration weist hier konkretisierend darauf hin, dass die in den Feuerwehr-Dienstvorschriften normierten Vorgehensweisen etabliert sind und insbesondere der Sicherheit der Feuerwehrangehörigen dienen. Das Abweichen von den Regelungen der FwDV 10 soll daher nur im Einzelfall erfolgen. Dies ist regelmäßig nur bei einer Menschenrettung notwendig, wenn keine anderen Maßnahmen zum Einsatzerfolg führen und die Gefährdung für die eingesetzten Kräfte vertretbar ist, wie das Innenministerium mitteilt.
Die neue FwDV 10 gilt ab sofort.
Sie finden das Dokument unter:
Themen / Gesetze und Vorschriften / Feuerwehr-Dienstvorschriften
oder direkt hier:
Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (8507 KB)

Aktuelles
Arbeitskreis der Höhenrettungsgruppen Baden-Württemberg zur Fortbildung an der LFS
Ausbilder- und Einheitsführer aus dem AK Höhenrettungsgruppen BW trafen sich zur Fortbildung an der LFS.