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LehrgangsbetriebHäufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Ihre Lehrgangsteilnahme an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg. Von der Anmeldung und Anreise über Ihren Aufenthalt bis hin zu Lernunterlagen und Fahrtkostenerstattung haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. So können Sie sich schnell informieren und gut vorbereitet in Ihren Lehrgang starten.

Ticketcodes

Über unser Bildungsportal.

Für die Teilnahme an einem Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule benötigen Sie einen Ticketcode. 

Diesen müssen Sie vor dem “Einloggen” eingeben und dann ihre Stammdaten hinterlegen. 

Es gibt Einzel und Sammelticketcodes.

Einzelticketcodes sind für einen spezifischen Platz in Lehrgängen. Eine Person - ein Platz.

Sammelticketcodes werden bei  Ausschreibungslehrgängen verwendet. Für alle Plätze des Lehrgangs gibt es nur einen Code, welcher von allen Teilnehmenden verwendet werden kann, bis das Kontingent erschöpft ist.

In der zugehörigen Ausschreibung, die an die Kreisbrandmeisterbüros verteilt werden. 

Sie erhalten die Tickets von ihrem Kommandanten.

Ticketcodes werden ausschließlich über das zuständige Kreisbrandmeisterbüro beziehungsweise den Stadtkreis an die Gemeinden/Abteilungen verteilt.

Die Landesfeuerwehrschule vergibt keine Ticketcodes. Sie erhalten ihren Ticketcode von ihrem Kommandanten.

Nein. Terminänderungen oder der Tausch einer Platzzuweisung müssen – sofern noch Plätze verfügbar sind – über das zuständige Kreisbrandmeisterbüro beziehungsweise den Stadtkreis erfolgen. Ihr Ansprechpartner ist der Kommandant ihrer Gemeinde/Abteilung.

Wenn der Anmeldevorgang abgebrochen wurde oder bei zu vielen Anfragen gleichzeitig kann der Ticketcode kurzzeitig gesperrt sein. 

Dies ist nur temporär für etwa 30 Minuten.

Bitte warten Sie etwas und versuchen Sie die Anmeldung anschließend erneut.

Anmeldung und Lehrgangsorganisation

Bitte benutzen Sie eine E-Mail-Adresse, auf die Sie immer Zugriff haben – auch wenn Sie nicht bei Ihrer Dienststelle oder Arbeit sind. Vielen Dank!

Jeglicher Mail-Verkehr der E-Mail Adresse, die Sie im Bildungsportal angeben, geht an diese von Ihnen gewählte E-Mail-Adresse.

 

Eine Lehrgangsanmeldung ist grundsätzlich bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn möglich, sofern im Bildungskatalog nichts anderes angegeben ist. Abweichende Fristen gelten beispielsweise für Blended-Lehrgänge mit Selbstlernphase (28 Tage).

Die Frist ist notwendig, damit unter anderem Übernachtung und Verpflegung rechtzeitig organisiert werden können.

Die Lehrgangseinladung mit allen wichtigen Detailinformationen erhalten Sie in der Regel 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail.

Bei Blended-Lehrgängen erhalten Sie die Einladung bereits 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn.

Wenn Sie an Ihrem Lehrgang nicht teilnehmen können, stornieren Sie Ihre Anmeldung bitte selbstständig in Ihrem Teilnehmerkonto im Bildungsportal.

Die Voraussetzungen für Ihren Lehrgang finden Sie im Bildungskatalog im Bildungsportal.

Zu Beginn des Lehrgangs müssen alle geforderten Zulassungs- und Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sein. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird eine Teilnahme am Lehrgang abgelehnt.

Ja. Wenn Sie einen Lehrgang nicht erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie den gesamten Lehrgang einmal wiederholen.

Eine alleinige Wiederholung des Leistungsnachweises ist nicht möglich.

Wer ohne zwingenden Grund verspätet zum Lehrgang erscheint, die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt oder während des Lehrgangs Anlass zu schwerwiegenden Beanstandungen gibt, kann von der Lehrgangsleitung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

Nein. Eine Anmeldung zu einem Tagesseminar oder Webseminar ist aus technischen Gründen am Tag der Veranstaltung nicht mehr möglich.

Dies ist eine Einzelfallentscheidung der Lehrgangsleitung.

Per E-Mail an die Lehrgangsverwaltung - wir beantworten entweder direkt oder leiten Ihre Anfragen an den Lehrgangsleiter weiter.

Setzen Sie selbst Ihren Arbeitgeber über Ihre geplante Teilnahme unverzüglich in Kenntnis.

Webseminare

Die Landesfeuerwehrschule nutzt für Webseminare den Dienstleister edudip.

Für die Teilnahme benötigen Sie einen aktuellen Internetbrowser. Da eine aktive Beteiligung am Unterricht erforderlich ist, benötigen Sie außerdem ein funktionsfähiges Mikrofon sowie Audioausgabe an Ihrem Endgerät.

Der Zugangslink wird 3 Tage vor Seminarbeginn automatisiert an die in Ihrem Teilnehmerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse versendet.

Prüfen Sie zunächst Ihren Spam-Ordner.

Sollte der Zugangslink auch dort nicht zu finden sein, senden Sie der Landesfeuerwehrschule bitte rechtzeitig eine Nachricht.

Ja - diese wird ihnen innerhalb von 3 Tagen nach Ende des Webinars in Ihrem Teilnehmerkonto bereitgestellt.

Freistellung, Entgeltfortzahlung & Entschädigung

Nein. Ehrenamtlich tätige Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr müssen für die Dauer ihrer Teilnahme an Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg von ihren Arbeitgebern oder Dienstherrn freigestellt werden ( § 15 Feuerwehrgesetz).

Für Lehrgänge an der LFS gilt das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und nicht das Bildungszeitgesetz.

Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über Ihre Teilnahme.

Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Arbeitsentgelt zunächst weiter. Er kann das fortgezahlte Arbeitsentgelt anschließend bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, als entsendende Stelle, zurückfordern.

Die Regelungen zur Freistellung und Entgeltfortzahlung finden Sie in § 15 und § 16 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg.

Dies gilt für Feuerwehrlehrgänge - Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung ein Merkblatt hierzu.

Vorbereitung auf den Lehrgang

Dies steht in ihrer Einladung sowie im Bildungsportal.

Sind dort keine Unterlagen verfügbar, erhalten Sie diese zu Lehrgangsbeginn an der LFS.

Bei einzelnen Lehrgängen werden die Lernunterlagen erst 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn bereitgestellt.

Den aktuellen Stundenplan für Ihren Lehrgang finden Sie in Ihrem Teilnehmerkonto unter der Kachel „Mein Stundenplan“.

Melden Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten im Bildungsportal an.

Blended-Lehrgängen geht eine 4-wöchige Selbstlernphase voraus.

Während dieser Phase bereiten Sie sich selbstständig mithilfe der bereitgestellten Unterlagen auf den Lehrgang vor.

Die Unterlagen beziehungsweise den entsprechenden Cloud-Link erhalten Sie 28 Tage vor Lehrgangsbeginn zusammen mit dem Einladungsschreiben per E-Mail.

Dienst- und Schutzkleidung

Die Ausbildung an der LFS findet grundsätzlich in Dienstkleidung statt.

Im Bildungsportal sowie in ihrer Einladung finden Sie Informationen dazu, was Sie für Ihren konkreten Lehrgang zusätzlich mitbringen müssen.

Wenn für Ihren Lehrgang Schutzkleidung erforderlich ist, können Sie nur mit gereinigter Schutzkleidung am Lehrgang teilnehmen.

Außerhalb des Unterrichts muss die mitgebrachte Schutzkleidung im Umkleideraum des jeweiligen Wohnturms im Erdgeschoss aufbewahrt werden.

Ja, sobald Sie das Gelände verlassen, ist Zivilkleidung zu tragen. 

Anreise und Anmeldung vor Ort

Ihr Lehrgang beginnt in der Regel um 12:30 Uhr am Anreisetag. Sollte es hiervon Abweichungen geben, steht dies in Ihrer Einladung. Die Anmeldung ist von 10-11 Uhr an Anreisetagen für Sie geöffnet. Sie können auch vor dem Unterrichtsbeginn am Anreisetag bei uns zu Mittag essen.

Die Anmeldung befindet sich im Erdgeschoss von Gebäude 2.  Dort erhalten Sie Ihren Zimmerschlüssel und weitere Informationen zu Ihrem Aufenthalt. 

 

Ja, allerdings stehen Parkplätze nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Wir empfehlen deshalb die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Fahrgemeinschaften.

Vor Gebäude 2 befindet sich ein Kurzzeitparkplatz  für Tagesveranstaltungen. Für mehrtägige Veranstaltungen steht ein Dauerparkplatz am Ende des Geländes außerhalb zur Verfügung. Vor Unterrichtsbeginn müssen Sie Ihr Fahrzeug (egal ob Privat oder Dienstlich) auf den Langzeitparkplatz umparken.

Weitere Hinweise zur Anfahrt 

Bitte parken Sie nicht auf den Parkflächen der umliegenden Gewerbebetriebe.

Bitte beachten Sie: Die Landesfeuerwehrschule übernimmt keine Haftung für auf dem Schulgelände abgestellte Fahrzeuge oder darin befindliche Gegenstände.

Ja. Auch wenn Sie nicht an der LFS übernachten, müssen Sie sich bei Ihrer Ankunft an der Anmeldung melden. Nur so kann Ihr Anwesenheitsstatus entsprechend erfasst werden.

Ist Ihr Status nach Unterrichtsbeginn nicht auf „anwesend“ gesetzt, wird Ihre Anmeldung storniert.

Sie erreichen die LFS unter anderem zu Fuß von der Bahn-Haltestelle Am Mantel.

Vom Bahnhof Bruchsal können Sie außerdem den Stadtbus 125 bis zur Haltestelle Im Wendelrot nutzen. Eine weitere Verbindung besteht mit der S33 ab Bruchsal in Richtung Graben-Neudorf.

Eine Anfahrtsskizze finden Sie hier.

Auf dem Gelände der LFS stehen derzeit keine Ladesäulen zur Verfügung.

In unmittelbarer Umgebung der Landesfeuerwehrschule befinden sich jedoch verschiedene Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Ja. 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird die Mitfahrbörse in Ihrem Teilnehmerkonto unter der Kachel „Foren“ freigeschaltet. Dort können Sie Fahrgemeinschaften organisieren.

Alternativ steht die landesweite Plattform Mitfahren-BW zur Verfügung.

Melden Sie sich dann bitte telefonisch bei unserem Empfang.

Unterkunft und Aufenthalt

Die Unterbringung erfolgt in einem Einzelzimmer mit eigenem Bad

Seife für die Handwäsche, Handtücher und Bettwäsche werden von der LFS bereitgestellt. Weitere persönliche Hygieneartikel bringen Sie bitte selbst mit.

Nein. Dauert Ihr Lehrgang länger als eine Woche, sind an den Wochenenden Heimfahrten vorgesehen.

Ein Verbleib an der LFS über das Wochenende ist nicht gestattet.

Nein. Die Übernachtung von Angehörigen an der LFS ist nicht möglich.

Nein. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Ja. In den Wohntürmen 1 und 2 steht Ihnen ein Kraft- und Kardioraum zur Verfügung.

Für die Nutzung gelten festgelegte Öffnungszeiten und Nutzungsregeln. Bitte bringen Sie Sport- beziehungsweise Hallenschuhe und geeignete Sportkleidung mit.

Ja. Für Fahrräder stehen entsprechende Fahrradboxen zur Verfügung.

Den benötigten Transponder erhalten Sie auf Nachfrage am Empfang.

Unterstellboxen mit Stromversorgung für E-Fahrräder gibt es auch

Ja auf dem Gelände der LFS steht Ihnen unser kostenloses WLAN Netzwerk zur Verfügung.

Nein. Aber es gibt Aufenthaltsräume in denen ein Fernseher zur Verfügung steht. 

Sie müssen selbstständig ihr Bett beziehen, die Bettwäsche liegt bereit. 

Der Hygienebezug mit dem die Kopfkissen und Matratzen geschützt sind ersetzt nicht die Bettwäsche. 

Immer freitags. 

Wenn frische Bett- und Handtücher gewünscht sind, müssen Sie die gebrauchte Wäsche freitags bis 07:30 Uhr vor die Zimmertür legen.

Die Abreisezeit unseres Hotels ist bis 07:30 Uhr.

Bei Abreise bitte Bett abziehen und mit den Handtüchern jeweils getrennt von einander vor die Zimmertür legen.

Bis 12 Uhr am jeweiligen Tag bitte an der Anmeldung/Rezeption Bescheid geben. 

Verpflegung

Es gibt:

Frühstück von 06:30 Uhr - 08 :00 Uhr 

Kaffeepause von 9:30 Uhr – 10:00 Uhr (auf eigene Kosten)

Mittagessen 11:30 - 12:30 Uhr 

Kaffeepause 14:00 Uhr - 14:30 Uhr (nur Kaffee) 

Abendessen 17:30 Uhr - 20:00 Uhr

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Außerdem steht ihnen ein Casino zur Verfügung in dem Sie Getränke und Snacks erwerben können.

Casino-Betrieb 17:30 - 23:30 Uhr (auf eigene Kosten - nur Kartenzahlung)

Die Verpflegung beginnt üblicherweise am Anreisetag mit dem Mittagessen und endet am Abreisetag ebenfalls mit dem Mittagessen. (Ausnahmen hiervon werden Ihnen gesondert mitgeteilt)

Ja es gibt immer ein fleischloses Gericht zur Auswahl.

Ja. Es stehen Ihnen 6 über das Gelände verteilte Wasserspender zur Verfügung.

Wenn Sie diese nutzen möchten, bringen Sie bitte eine eigene Trinkflasche mit.

Benutzen Sie hierzu bitte unser Formular für Sonderverpflegung

Fahrtkosten und Reisekostenerstattung

Wenn Sie ehrenamtlicher Angehöriger einer Gemeindefeuerwehr sind und von dieser zum Lehrgang entsendet wurden, können Ihnen Fahrtkosten erstattet werden.

Für die An- und Abreise mit dem privaten Pkw erfolgt die Erstattung nach den vom Innenministerium festgelegten Sätzen. Grundlage für die Berechnung ist die kürzeste verkehrsübliche Strecke zwischen Ihrem Wohnort und der Landesfeuerwehrschule.

Ja. Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, werden Ihnen gegen Vorlage der Fahrkarten die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse ab Ihrem Wohnort erstattet.

Ja. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als einer Woche erhalten Sie auch für die vorgesehenen Wochenendheimfahrten Fahrtkostenersatz.

Nein. Wenn Sie einen Dienstwagen nutzen oder bei einem anderen Feuerwehrangehörigen mitfahren, wird kein Fahrtkostenersatz gewährt.

Bei hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen von Gemeindefeuerwehren, Angehörigen von Werkfeuerwehren, Angehörigen der Landesverwaltung und feuerwehrtechnischen Beamten wird die Erstattung der Fahrtkosten durch die jeweils entsendende Dienststelle geregelt.

Bei Ihrer Anreise erhalten Sie ein entsprechendes Formular.

Füllen Sie dieses aus und werfen Sie es spätestens bis zum Ende des Lehrgangs in die dafür vorgesehene Box am Empfang.

Die Prüfung Ihres Antrags und die anschließende Erstattung können einige Wochen in Anspruch nehmen.

Prüfungen, Bescheinigungen und Zertifikate

Ja - je nach Lehrgang erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zeugnis. Dies erhalten Sie von ihrem Lehrgangsleiter gegen Ende ihres Lehrgangs. Sollten Sie vorher abreisen müssen, wird es zugesendet. Im Falle eines Webinars, finden Sie das Zeugnis im Bildungsportal zum Download. 

Nein. 

Eine nachträgliche Namensänderung, beispielsweise aufgrund einer Heirat, führt grundsätzlich nicht dazu, dass bereits ausgestellte Zeugnisse neu ausgestellt werden. Ihr Zeugnis behält auch mit dem bisherigen Namen seine Gültigkeit. Als Nachweis der Namensänderung können Sie bei Bedarf ein entsprechendes amtliches Dokument vorlegen.

Gesundheit und Vorsorge

Nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft ist die Teilnahme an Einsätzen und praktischen Übungen sofort untersagt. Ob ihr Lehrgang praktische Übungen beinhaltet, können Sie  gerne über die Lehrgangsverwaltung erfragen. 

Bitte stornieren Sie ihren Lehrgang selbstständig über das Bildungsportal. Bei Problemen hierbei melden Sie sich bei der Lehrgangsverwaltung.

Weitere Fragen

Gehen Sie im Bildungsportal auf "Einloggen" und dann unten auf "Passwort anfordern" - Dort geben Sie dann Ihre E-Mail Adresse ein und fordern ein neues Passwort an.

Wenden Sie sich per E-Mail an unsere Lehrgangsverwaltung

Ja, zum Ende des jeweiligen Lehrgangs erhalten Sie eine Umfrage über unsere Evaluationssoftware 2Ask per E-Mail.

Flyout Kontakt Lehrgangsverwaltung

Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg

Im Wendelrot 10
76646 Bruchsal

 07251 933-0
 poststelle@fws.bwl.de
 

Sie haben Fragen zum Lehrgang oder benötigen weitere Informationen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns an:

 Lehrgangsverwaltung@fws.bwl.de