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Straßen

Land unterstützt die Stadt Ulm bei Erneuerung der B 10 durch zusätzliche Fördermittel

Umsetzung eines neuen Planungsverfahrens zur Effizienzsteigerung

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Das Foto zeigt Straßenbaumaßnahmen an der B 10 in Ulm. Im Hintergrund Industriegebäude und Wohnhäuser.

Das Land bewilligt zusätzlich bis zu 49 Millionen Euro für die Erneuerung der hochbelasteten B 10 im Bereich der Brücke über das Blaubeurer Tor und der Wallstraßenbrücke in Ulm. Zugleich wird das innovative Partnering-Verfahren unterstützt, das bei der dringend notwendigen Sanierung der beiden Brücken von 1967 und 1969 zur Anwendung kommt. Die Erhöhung des Zuschusses ist notwendig geworden, da im Zuge der fortgeschrittenen Planung deutlich höhere Kosten erkennbar wurden. Vorgesehen ist, die Fördermittel für die weitere Projektumsetzung aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, kurz LGVFG, bereitzustellen. 

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Wir unterstützen mit dann insgesamt 154 Millionen Euro die Stadt Ulm kräftig. Ohne das Land könnte die Stadt das 290-Millionen-Projekt nicht stemmen.“ Der Minister unterstrich die Bedeutung der Maßnahme, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen infrastrukturellen Herausforderungen im Land: „Jede zehnte Brücke in Baden-Württemberg ist in die Jahre gekommen und muss saniert oder ersetzt werden. Damit kommen hohe Kosten aufs Land und auf die Kommunen zu. Die aktuelle Preisentwicklung verschärft diese Situation weiter. Uns ist es wichtig, dass die Sanierung wichtiger Achsen nicht ins Stocken gerät. Schnelles Handeln ist entscheidend – wegen der Sicherheitsbedenken, aber auch, weil baufällige Brücken hohe volkswirtschaftliche Schäden verursachen. Innovative Planungsverfahren wie in Ulm helfen dabei, solche Projekte schnell umzusetzen.“

Regierungspräsident Klaus Tappeser betonte, dass die fortgesetzte Unterstützung des Landes Ausdruck der besonderen und innovativen Leistung der Stadt Ulm ist:
„Die Stadt Ulm hat dieses Großprojekt in außergewöhnlich kurzer Zeit planerisch vorangebracht und dabei mit dem innovativen Partnering-Verfahren einen neuen Ansatz im Straßen- und Brückenbau angewendet. Dieses Vorgehen steht beispielhaft für modernes, effizientes und kooperatives Bauen und verdient die Unterstützung des Landes.“

Beim kooperativen Partnering-Verfahren werden die ausführenden Baufirmen frühzeitig in die Planung eingebunden. Die Stadt Ulm hat hierzu eine Arbeitsgemeinschaft beauftragt, die mit dem Planungsteam der Stadt Ulm die Ausführungsplanung optimiert und fortschreibt. Dadurch konnten Abläufe effizient gestaltet, Risiken reduziert und so die Grundlage für eine zügige Umsetzung eines hochkomplexen Bauvorhabens geschaffen werden. 

Die B 10-Erneuerung zählt zu den größten Infrastrukturprojekten im Land. Das Land übernimmt aus Mitteln des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz insgesamt die Hälfte der förderfähigen Baukosten der Stadt Ulm sowie eine Planungskostenpauschale. Aktuell belaufen sich Gesamtkosten des Vorhabens auf rund 290 Millionen Euro, wofür die Stadt Fördergelder nach dem LGVFG von bis zu 154 Mio. € erhalten kann. Die endgültige Höhe der zusätzlichen Landesförderung wird nach Abschluss der laufenden Prüfungen festgelegt. Bereits Ende 2022 hat das Land eine Förderung in Höhe von knapp 105 Millionen Euro für das Infrastrukturprojekt - auf der Grundlage der damaligen Gesamtkosten - bewilligt.

Hintergrundinformationen: 

Die B 10 ist eine der wichtigsten Verkehrsachsen in Ulm und verbindet die Städte Ulm und Neu-Ulm sowie die Autobahnen A 8 und A 7. Mit bis zu 86.000 Fahrzeugen täglich, davon 90 Prozent innerörtliche Verkehre, zählt sie zu den am stärksten belasteten Straßen Baden-Württembergs. Die beiden Brückenbauwerke aus den Jahren 1967 bis 1969 befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und müssen dringend ersetzt werden. Neben der dringend notwendigen Erneuerung der Brückenbauwerke bringt das Projekt mit der Freistellung des historischen Blaubeurer Tors einen weiteren Vorteil mit sich.

Im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes fördert das Land Baden-Württemberg unter anderem Maßnahmen zur Modernisierung von Brückenbauwerken in der Baulast der Landkreise und Gemeinden. Gefördert werden Erhaltungsmaßnahmen, die zu einer langfristigen Verbesserung der statischen Bauwerkseigenschaften/ Tragfähigkeitseigenschaften und der Gebrauchseigenschaften führen.

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