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Aktuelles

Umgang mit größeren Veranstaltungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes

Das Innenministerium hat Hinweise zum Umgang mit größeren Veranstaltungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes veröffentlicht.

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Um die Einsatzbereitschaft der Einrichtungen und Organisationen im Bevölkerungsschutz auch angesichts der momentanen Ausbreitung des Corona-Virus aufrecht zu erhalten, hat das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg jetzt Hinweise im Umgang mit größeren Veranstaltungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes veröffentlicht.

Dort soll die Prävention besondere Bedeutung genießen. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus zu reduzieren.

Das Innenministerium empfiehlt daher dem Landesbeirat für den Katastrophenschutz zu prüfen, ob in den nächsten Wochen Versammlungen, Dienstbesprechungen, Jahreshauptversammlungen, Freizeiten oder ähnliches zwingend durchgeführt werden müssen.

Aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kann es durchaus Anlässe für Zusammenkünfte im Bevölkerungsschutz geben. Daher ist in Anbetracht der Vielzahl von denkbaren Fällen keine generelle Empfehlung möglich. Letztlich ist im Einzelfall eine Abwägung des potentiellen Infektionsrisikos mit der Bedeutung der Veranstaltung für das Funktionieren des Bevölkerungsschutzes vorzunehmen. Bei der Bewertung kann auf die Art der Veranstaltung, den zeitlichen Umfang, die terminliche Dringlichkeit, die Bedeutung, den Teilnehmerkreis und die Örtlichkeit abgehoben werden.

Sollte die Verschiebung einer Veranstaltung möglich sein oder aus sonstigen Gründen eine Veranstaltung entfallen können, empfiehlt das Innenministerium derzeit von der Durchführung abzusehen.

 

 

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