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Stärkung für Ehrenamt im Bevölkerungsschutz
Der Ministerrat hat das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz beschlossen. Jetzt wird es in den Landtag eingebracht.
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Auf Initiative von Innenminister Thomas Strobl hat der Ministerrat das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz beschlossen. Jetzt wird es in den Landtag eingebracht.
Mit dem Gesetz sollen die Rechte der ehrenamtlichen Einsatzkräfte auch unterhalb der Katastrophenschwelle gestärkt und rechtlich klar geregelt werden. Nicht zuletzt wird die gesetzliche Neuregelung die Grundlage dafür bilden, dass sich das Land künftig mit einer kraftvollen Pauschale an der Ausbildung und der Ausrüstung der ehrenamtlich im Katastrophenschutz engagierten Helferinnen und Helfer beteiligen wird.
Die vollständige Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg finden Sie unter:
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