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Aktuelles

Öffentliches Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Neufassung der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 1

Im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens stehen der Entwurf der FwDV 1 und ein Formular zur Abgabe von Kommentaren bereit.

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Löschfahrzeug

Der Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) beauftragte am 7. Mai 2020 die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung und Aktualisierung der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 1 (Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz). Unter Federführung des IBK Heyrothsberge erarbeitete die aus Vertretern der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz, der Hessischen Landesfeuerwehrschule, dem Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen, der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg und der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg bestehende Arbeitsgruppe den nun vorliegenden Entwurf der Neufassung der FwDV 1. Unterstützt wurde sie dabei von der DGUV (Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“) sowie der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen.

Im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens stehen der Entwurf der FwDV 1 und ein Formular zur Abgabe von Kommentaren auf der Internetseite der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften beim IBK Heyrothsberge (https://ibk-heyrothsberge.sachsen-anhalt.de/projektgruppe-feuerwehrdienst-vorschriften/entwuerfe-von-feuerwehr-dienstvorschriften-efwdv) bis zum 30. September 2025 bereit. 

Nach Auswertung des Beteiligungsverfahrens und Freigabe durch die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften soll der Entwurf der FwDV 1 dem AFKzV in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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