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Neue Regelungen für die Qualifizierung von Leitstellendisponenten in Kraft
LFS und DRK werden in Kürze das angepasste Lehrgangsangebot veröffentlichen.
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Der Landesausschuss für den Rettungsdient (LARD) hat im November 2016 die Anlage 3 der Gemeinsamen Hinweise zur Leistellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr beschlossen. Die Neufassung ersetzt mit Ihrem Inkrafttreten zum 1. Januar 2017 die Anlage 3 in der Fassung vom 9. November 2010.
Die Qualifizierung zum Leitstellendisponenten soll nun im Rahmen einer Weiterbildung erfolgen, die eine insgesamt 20-wöchige schulische und praktische Ausbildung sowie eine Abschlussprüfung umfasst. Die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg und die DRK-Landesschule Baden-Württemberg werden in Kürze das angepasste Lehrgangsangebot veröffentlichen.
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Anlage 3 der Gemeinsamen Hinweise zur Leistellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (pdf , 134 kB)