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Leistungen des Landes bei Unfällen im Feuerwehrdienst ausgeweitet
Das Land hat die Leistungen bei Unfällen im Feuerwehrdienst ausgeweitet.
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Leistungen des Landes bei Unfällen im Feuerwehrdienst ausgeweitet
Das Land hat die Leistungen bei Unfällen im Feuerwehrdienst ausgeweitet. Das gab der stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl jetzt bekannt. Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die im Feuerwehrdienst eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleiden, sind bislang schon durch einen umfänglichen Leistungskatalog sehr gut abgesichert. Jeder ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige hat bei einem Unfall im Feuerwehrdienst einen Rechtsanspruch auf die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Leistungen wurden nun erweitert.
Die vollständige Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg finden Sie unter:
www.im.baden-wuerttemberg.de / Service / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Pressemitteilung / Ausweitung des Schutzes ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger
Die aktuelle Fassung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Leistungen zur Ergänzung der Unfallversicherung im Bereich der Feuerwehr (VwV Ergänzung Unfallversicherung Feuerwehr) ist auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule unter
Themen / Gesetze und Vorschriften / Verwaltungsvorschriften abrufbar.