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Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer
Der Landtag hat das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer beschlossen.
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Der Landtag hat jetzt das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer beschlossen. Es regelt Fälle der sogenannten Außergewöhnlichen Einsatzlage, in denen ehrenamtliche Kräfte der Hilfsorganisationen zum Einsatz kommen, obwohl die Dimension einer Katastrophe nicht erreicht ist. Bei einem solchen Einsatz entstehende Kosten wie Verdienstausfall, Sachschadenersatz oder Aufwendungsersatz wird das Land zukünftig ebenso tragen wie die Auslagen der Hilfsorganisationen bei diesen Einsätzen.
Die vollständige Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg finden Sie unter:
www.im.baden-wuerttemberg.de / Service / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Pressemitteilung / Minister Strobl stärkt das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz