Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Lesezeit:

Teilen via:

Aktuelles

Feuerwehrausbildung und Bildungszeitgesetz

Die Freistellung für Ausbildung Ehrenamtlicher ist im Feuerwehrgesetz geregelt. Das Bildungszeitgesetz ist hier nicht relevant.

Lesezeit:

Teilen via:

Durch das am 1. Juli 2015 in Kraft getretene Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW; GBl. 2015, S. 161) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch darauf erhalten, an bis zu fünf Tagen pro Jahr zur Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen oder der politischen Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeit unter Fortzahlung ihrer Bezüge von der Arbeit freigestellt zu werden.

Eine Freistellung für Qualifizierungen für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten ist nach § 1 Absatz 5 BzG BW nur für die Ehrenamtsbereiche möglich, die in einer Rechtsverordnung der Landesregierung festgelegt werden.

Die Bereiche „Feuerwehr“ und „Katastrophenschutz“ gehören nicht zu den in der Rechtsverordnung vom 15.12.2015 (VO BzG BW; GBl. S. 1251) festgelegten Ehrenamtsbereichen, da hierfür bereits spezialgesetzlich Freistellungsansprüche für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen verankert sind.

So ist für den Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Gemeindefeuerwehren in den §§ 15 und 16 des Feuerwehrgesetzes auch für die Teilnahme an der Aus- und Fortbildung für Zwecke der Feuerwehr ein gesetzlicher Freistellungstatbestand mit Anspruch der Feuerwehrangehörigen auf Ersatz des hierdurch entstehenden Verdienstausfalls geregelt. Eine Freistellung nach dem Bildungszeitgesetz für das Ehrenamt bei der Feuerwehr ist daher nicht erforderlich.

Im Gegenteil würde dies zu einer Belastung der Arbeitgeber der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen führen, die durch die Freistellungs- und Entschädigungsregelung im Feuerwehrgesetz gerade vermieden werden soll und der Akzeptanz der Arbeitgeber für das Ehrenamt bei der Feuerwehr abträglich wäre. Die Aufnahme des Bereichs „Feuerwehr“ in die Rechtsverordnung würde darüber hinaus dazu führen, dass die Teilnahme an der Feuerwehrausbildung nach dem Feuerwehrgesetz auf den Anspruch der Arbeitnehmer nach dem Bildungszeitgesetz angerechnet werden würde mit der Folge, dass dann keine Bildungszeit für andere Zwecke (beruflich, politisch oder für andere Ehrenamtsbereiche) mehr möglich wäre.

Neben der Freistellung und der Erstattung des Verdienstausfalls auf der Grundlage der Regelungen im Feuerwehrgesetz ist die Inanspruchnahme von Bildungszeit für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Feuerwehrangehörige daher weder notwendig und sachgerecht noch möglich.

Ute Windmüller (Innenministerium Baden-Württemberg)

Zurück

Weitere Meldungen

  • Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

    | Aktuelles

    Der Landtag hat für die Novellierung des Landeskatastrophenschutzgesetzes gestimmt.

  • Comiczeichnung, zwei Feuerwehrangehörige, einer mit Tagesuniform und einer mit Einsatzuniform stehen vor einer Wand an der ein Kalender hängt

    Feuerwehr-Taktik-Kalender 2026

    | Einsatztaktik

    Die LFS stellt für das Jahr 2026 wieder einen Feuerwehr-Einsatz-Kalender zu Verfügung.

  • Planübung zur Tunnelbrandbekämpfung

    Pilot-Seminar für Führungskräfte zur Tunnelbrandbekämpfung

    | Aktuelles

    Die Akademie für Gefahrenabwehr hat erstmals zwei Seminare mit der International Fire Academy (ifa) zur Tunnelbrandbekämpfung angeboten.

  • Krisenmanagement-Handbuch vorgestellt

    | Krisenmanagement & Katastrophenschutz

    Ein neues Handbuch soll bei der professionelle Krisenbewältigung unterstützen.

  • Einsatzkräfte am LF

    Verbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg

    | Aktuelles

    Innenminister Thomas Strobl betonte bei der Verbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbands die Bedeutung der Feuerwehren im Land.

  • Grafik zum Bundesweiten Warntag

    Bundesweiter Warntag

    | Aktuelles

    Bund, Länder und Kommunen erproben am Donnerstag, 11. September 2025 gemeinsam ihre Warnsysteme für Krisen- und Katastrophenfälle.

  • Eine Feuerwehreinsatzkraft bekämpft einen Vegetationsbrand

    Plattform Integriertes Waldbrandmanagement veröffentlicht Empfehlungen

    | Aktuelles

    Die Plattform Integriertes Waldbrandmanagement veröffentlicht Empfehlungen zur Vegetationsbrandbekämpfung in Baden-Württemberg.

  • LFS-Dienstellenleiter Frieder Lieb(li), Akademie-Leiterin Tina Brandwein und Agathe Meinzer (v.re.) begrüßen die Werkstudentinnen Chantal Meidel, Julia Kaluza und Patrice Rupp (Mitte v.l.n.r.)

    Werkstudentinnen verstärken das Team der Akademie für Gefahrenabwehr

    | Akademie für Gefahrenabwehr

    Ab sofort unterstützen drei Werkstudentinnen das Team der Akademie für Gefahrenabwehr an der LFS.

  • Screenshot eines Webbasedtraining

    Die LFS baut ihr digitales Angebot weiter aus

    | Aktuelles

    Mit E-Learnings für den Gruppenführer-Lehrgang baut die LFS ihr digitales Angebot weiter aus.