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Feuerwehr-Leistungsabzeichen Baden-Württemberg: Neufassung der Richtlinie
Die Richtlinie für den Erwerb der Feuerwehr-Leistungsabzeichen wurde aktualisiert.
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Bei der zum 1. Mai 2024 in Kraft getretenen Neufassung der Verwaltungsvorschrift über das
Feuerwehr-Leistungsabzeichen Baden-Württemberg wurde angekündigt, dass die für den
Erwerb der Feuerwehr-Leistungsabzeichen zugrundeliegende Richtlinie überarbeitet und an
die heutigen Anforderungen einer modernen Ausbildung angepasst werden.
Diese wurde am 16.März 2026 durch das Innenministerium herausgegeben und über die Webseite der Landesfeuerwehrschule veröffentlicht:
https://www.lfs-bw.de/themen/gesetzevorschriften/leistungsabzeichen-geschicklichkeitspruefung/
Die neugefasste Richtlinie kann ab sofort von den Stadt- und Landkreisen bei den Abnahmen
angewendet werden. Übergangsweise können die Stadt- und Landkreise noch Abnahmen nach
den bisherigen Richtlinien wie folgt durchführen:
• Feuerwehr-Leistungsabzeichen Bronze bis 31. Dezember 2026
• Feuerwehr-Leistungsabzeichen Silber bis 31. Dezember 2027
• Feuerwehr-Leistungsabzeichen Gold bis 31. Dezember 2028