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Digitalfunk

Digitalfunk-Updates – für die Feuerwehren in Baden-Württemberg künftig einfach und kostenfrei

Das Referat „Feuerwehr und Brandschutz“ im Innenministerium stellt ein umfassendes System zur Durchführung notwendiger Updates für Digitalfunkgeräte der Feuerwehren und für landes-/ bundeseigene Katastrophenschutzfahrzeuge bereit.

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Das Referat „Feuerwehr und Brandschutz“ im Innenministerium stellt ein umfassendes System zur Durchführung notwendiger Updates für Digitalfunkgeräte der Feuerwehren und für landes-/ bundeseigene Katastrophenschutzfahrzeuge bereit und übernimmt die Kosten hierfür.

„Update-Managementsystem“ (UMS) heißt das neue für die Feuerwehren in Baden-Württemberg bereitgestellte System. Es wurde in einem vergaberechtlichen Verfahren durch das Innenministerium für die Digitalfunkgeräte von Sepura bei der Firma „Selectric“ und für Motorola-Funkgeräte bei „Motorola Solutions Deutschland“ in Auftrag gegeben (Teile der Aufgaben wurden durch Motorola an das Unternehmen Abel&Käufl als Sub-Unternehmer vergeben).

Sofern aktuell Erst- oder Neuprogrammierungen von Digitalfunkgeräten erforderlich sind, können diese bereits heute über das UMS abgewickelt werden. Ziel ist, für die Nutzer den Zugang zu Updates möglichst einfach und aktuell zu halten. Gleichzeitig werden alle Programmierdaten zentral verwaltet, um einen einheitlichen und kompatiblen Softwarestand auf allen Funkgeräten zu gewährleisten. Darüber hinaus konnte eine Reduzierung bisheriger Aufwände und weitergehende Kostenentlastungen erreicht werden.

Zentrale Server und Update-Koffer

Die beauftragten Unternehmen („Dienstleister“) haben dafür die erforderliche zentrale Infrastruktur aufgebaut. Dazu werden bei diesen Dienstleistern Datenbank-Server betrieben, die die im Digitalfunk BOS üblichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Sie stellen außerdem die für ihre Systeme passenden „Update-Koffer“ bereit. Die Stadt- und Landkreise haben als „Verwaltende Stellen“ die Aufgabe übernommen, die Update-Koffer zu verwalten und an die Feuerwehren vor Ort auszugeben. Von den Datenbank-Servern rufen die Verwaltenden Stellen in der Regel die für einzelne Feuerwehren oder Funkgeräte vom Dienstleister bereit gestellten Programmierdaten ab und speichern sie auf dem Rechner des Update-Koffers. Die Feuerwehren können anschließend durch Verbinden des Update-Rechners die neuen Programmierdaten auf ihre Funkgeräte übertragen. Einige Landkreise übernehmen zusätzlich auch diese Aufgabe für ihre Feuerwehren. Die direkte und eigenständige Durchführung der Updates ermöglicht es den Feuerwehren stets – auch kurzfristig – aktuelle Softwarestände und damit den gesamten aktuellen Nutzungsumfang sowie einen sicheren Betrieb der Funkgeräte erhalten zu können. Sofern Feuerwehren die Updates nicht selbst aufspielen wollen und das Landratsamt dies ebenfalls nicht übernimmt, können die Kommunen Fachhändler damit beauftragen. Die Fachhändler können Update-Koffer und die endgerätebezogenen Programmierungen (siehe unten) über die Dienstleister, die das Land beauftragt hat, erhalten. Die Kosten für die Fachhändler müssen die Kommunen gegebenenfalls selbst übernehmen.

Funkgeräte in den vom Land bzw. vom Bund zur Verfügung gestellten Katastrophenschutzfahrzeugen können durch die Stadt- und Landkreise als untere Katastrophenschutzbehörden ebenfalls über die Update-Koffer neu programmiert werden. Derzeit sind 75 Update-Koffer für Sepura-Funkgeräte und 65 für Motorola-Funkgeräte bereitgestellt. Zur fundierten Handhabung haben die Verwaltenden Stellen Schulungen bzw. Unterweisungen durch die Dienstleister erhalten. Das Innenministerium trägt dafür die Kosten.

Endgerätebezogene Programmierung

Durch die „Autorisierte Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg (ASDBW)“ werden Grund-Profile für die Programmierung von Digitalfunkgeräten auf der Basis der von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifizierten Hersteller-Software erstellt. Dabei werden Parameter-Festlegungen vorgegeben, die für den störungsfreien Betrieb von Funkgeräten im Digitalfunknetz erforderlich sind. Diese Grund-Profile werden durch die Technischen Betriebsstellen (TBSt) mit nutzerbedingten Parameter-Festlegungen, beispielsweise für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, ergänzt und der „Koordinierenden Stelle Digitalfunk Baden-Württemberg“ (KSDBW) zur Freigabe vorgelegt. Nur freigegebene Programmiervorlagen dürfen für die Programmierung von Digitalfunkgeräten genutzt werden.

Die freigegebenen Programmiervorlagen müssen für jedes Funkgerät nochmals entsprechend der Nutzung und insbesondere der Einbausituation (zweite Sprechstelle, gekoppelte Systeme wie Idecs oder Lardis usw.) angepasst und individualisiert werden. Diese Aufgabe übernehmen künftig die vom Innenministerium beauftragten Dienstleister als Bestandteil des Update-Managementsystem auf Kosten des Landes. Künftig wird auf diesem Weg also ein einheitlicher und kompatibler Programmierstand zwischen allen Funkgeräten gewährleistet.

Firmware und Lizenzen

Für die Nutzung der jeweils aktuellsten, durch die BDBOS freigegebenen Hersteller-Software (so genannte Firmware) werden von den Herstellern teilweise Lizenzgebühren erhoben. Auch für verschiedene Funktionalitäten, die auf den Funkgeräten dargestellt werden sollen, sind teilweise Lizenz-Kosten zu entrichten. Das Innenministerium finanziert künftig die Firmware-Anpassungen sowie gegebenenfalls Lizenzgebühren für Funktions-Lizenzen, die für einen geordneten Digitalfunkbetrieb auf allen Endgeräten notwendig sind. Lediglich die Erst-Lizenzierung beim Kauf neuer Funkgeräte sowie die Lizenzierung für bestimmte Funktionen, die Feuerwehren für sich als sinnvoll erachten und die nicht „Landes-Standard“ sind, erfolgt künftig noch durch die Feuerwehren selbst.

Sofern Funkgeräte künftig nicht über das von den beauftragten Dienstleistern bereit gestellte, zentrale „Update-Managementsystem“ des Innenministeriums programmiert werden, können sie von den kostenfreien Dienstleistungen nicht profitieren.

Umsetzung von Vorgaben der BDBOS

Letztlich werden mit dem Update-Managementsystem des Innenministeriums nicht nur wesentliche Vorteile bei der Durchführung von Updates erreicht. Vielmehr werden auch zentrale Forderungen der BDBOS, die im „Nutzungs- und Betriebshandbuch“ (NBHB) enthalten sind – wie die Errichtung einer zentralen Datenhaltung, einheitliche Programmierung aller Funkgeräte und die Bereitstellung einer Infrastruktur, um Updates zügig umsetzen zu können – umgesetzt. Die ASDBW kann künftig Funkgeräte, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, in der Netzwerkdatenbank sperren, um einen sicheren und störungsfreien Digitalfunkbetrieb zu gewährleisten.

 

Innenministerium BW, Referat 62

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