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Benutzung von Funkgeräten in Fahrzeugen
Das Inenministerium hat mit Schreiben vom 30.7.2012 über die Benutzung von Funkgeräten in Fahrzeugen informiert.
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Demanch ist die Benutzung von Funkgeräten vom Handyverbot der StVO nicht erfasst. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt das Innenministerium jedoch bei „Alleinfahrern“, Funkgeräte oder Telefone während der Fahrt grundsätzlich nur zu benutzen, wenn dies unumgänglich ist, und die Fahrzeuge - soweit technisch möglich - mit Freisprecheinrichtungen auszustatten. Die Sicherheit muss auch hier vorgehen!
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FACHTHEMEN / Digitalfunk, Funk / Sonstiges
oder das Schreiben des Innenministeriums direkt hier:
Rundschreiben IM - Benutzung von Funkgeräten in Kfz (pdf, 21 kB)