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Aktuelles

Aktualisierung des Dokuments „Anforderungen an Integrierte Leitstellen“

Das Innenministerium hat das Dokument „Anforderungen an Integrierte Leitstellen“ überarbeitet.

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Für eine umfassende Realisierung der im Digitalfunk BOS möglichen Nutzungsoptionen in Integrierten Leitstellen sind verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten. Diese sind im Beitrag „Regelungen zum Betriebshandbuch Digitalfunk BOS – Anforderungen an Integrierte Leitstellen“ ausführlich beschrieben.
Das Dokument wurde jetzt überarbeitet und redaktionell angepasst. So wurden die technisch-organisatorischen Voraussetzungen für die verschlüsselte Übermittlung sicherheitsrelevant eingestufter Dokumente sowie die Auswertung von Statusmeldungen bei der Nutzung alternativer Statusziele (Schattengruppen) aktualisiert. Darüber hinaus wurde die Anzahl fest eingebauter Funkgeräte in der Rückfallebene angepasst und die Nutzung von Werkzeugen des „Nutzereigenen Managements“ (NeM-API) überarbeitet.
Das Dokument Anforderungen an Integrierte Leitstellen ist in der Rubrik Regelungen zum Betriebshandbuch in den Nutzerbereichen der Feuerwehr, der Rettungsdienste und Hilfsorganisationen sowie des Katastrophenschutzes eingestellt (Text: IM BW, Referat 62).

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