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„2G Plus Regel“ für die Lehrgänge an der LFS

Ab sofort gilt für die Lehrgänge an der LFS die „2G Plus Regel“.

Schild mit Schriftzug 2G plus Regel und Piktogrammen 2G plus

Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Pandemie-Lage und der damit verbundenen aktuell nochmals verschärften Corona-Maßnahmen führt die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg für die Teilnehmenden an Präsenzveranstaltungen ab Montag, den 06. Dezember 2021 die „2G Plus Regel“ ein. Das heißt, die Teilnahme an einem ab diesem Zeitpunkt neu beginnenden Lehrgang kann dann nur noch erfolgen, wenn der Teilnehmende im Sinne des §4 der CoronaVO Baden Württemberg immunisiert ist. Als immunisierte Personen gelten gegen COVID-19 geimpfte oder von COVID-19 genesene Personen.

Nachweise sind bei der Anreise gemäß § 2 Nr. 3 und 5 (SchAusnahmV) beizubringen.

Zusätzlich müssen sich die angereisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer zunächst einem Schnelltest unterziehen, der jeden Morgen vor Unterrichtsbeginn wiederholt wird, wenn die Immunisierung oder Infektion länger als 6 Monate zurückliegt. Anderen Lehrgangsteilnehmern wird eine Testung für die eigene und die Schulsicherheit dringend empfohlen.

Zu einem Lehrgang angemeldete Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die aufgrund der 2G-Plus Regel nicht an einem Lehrgang teilnehmen können, werden gebeten, dies unverzüglich ihrer Gemeinde bzw. ihrem Feuerwehrkommandanten mitzuteilen, damit gegebenenfalls von dort eine Ersatzteilnehmerin oder einen Ersatzteilnehmer benannt werden kann oder aber der Lehrgangsplatz von der Gemeinde oder Werkfeuerwehr an den Stadt- oder Landkreis zurückgeben wird. Um Planungssicherheit für die Teilnehmenden, wie auch für die Feuerwehren zu erzielen, wird die Landesfeuerwehrschule die 2G Plus Regel bis mindestens einschließlich KW 15 2022 aufrechterhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.