Zum 01.08.2011 läuft die Übergangsfrist für die Nachrüstung von Strahlenschutzmessgeräten von der alten Messgröße Hx auf die neue Messgröße H* (10) aus. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in unserem Download-Dokument:
§117 StrlSchV Bedeutung für Geräte der Feuerwehr (pdf, 165 kB)