Technische Hilfeleistung bei Bauunfällen
Zielgruppe
Feuerwehrangehörige von Gemeinde-, Berufs- und Werkfeuerwehren. Ausbilder der Feuerwehr, die auf Stadt- oder Landkreisebene als Ausbilder im Bereich der Technischen Hilfeleistung bei Bauunfällen tätig werden wollen.
Voraussetzungen
Der erfolgreich absolvierte Lehrgang 125 "Ausbilden für Führungskräfte" oder 126 "Ausbilden in der Feuerwehr".
Feuerwehrangehörige, die bereits einen Ausbilderlehrgang (120, 121, 122 oder 123) mit Erfolg besucht haben, müssen nicht den Lehrgang 125 „Ausbilden für Führungskräfte“ oder 126 „Ausbilden in der Feuerwehr“ besuchen.
Ziel des Lehrganges
Die Befähigung zur Durchführung theoretischer und praktischer Ausbildung in der Technischen Hilfeleistung bei Bauunfällen.
Inhalte
- Rechtsgrundlagen und Organisation
- Fachdidaktik
- Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der Fachdidaktik für die Technische Hilfeleistung bei Bauunfällen.
Dauer des Lehrganges
Der Lehrgang dauert drei Tage.
Anmeldung
Regellehrgang, zu dem ständig angemeldet werden kann, solange das zugewiesene Kontingent noch nicht aufgebraucht ist. Die Anmeldung erfolgt über den Kreisbrandmeister beziehungsweise bei Stadtkreisen über den Feuerwehrkommandanten.
Ausbilder
Die Ausbilder sind Lehrkräfte der Landesfeuerwehrschule.