Die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten ist in den Berufs-genossenschaftlichen Informationen BGI 847 der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten festgelegt ist. Demnach können Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss der Lehrgänge
- Zugführer
- Oberbrandmeister
- Brandinspektorlehrgang
zum Brandschutzbeauftragten bestellt werden. Die Lehrgänge "Führungslehrgang I" und "Brandmeister in einer Werkfeuerwehr" entsprechen gemäß der Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung Anlage 2 dem Oberbrandmeisterlehrgang im Sinne der BGI 847.
Die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg bestätigt, dass das entsprechende Lehrgangszeugnis als Nachweis zur Qualifikation als Brandschutzbeauftragter gilt. Dieses wurde vom Obmann des Arbeitskreises Feuerschutz der Berufsgenossenschaft mit Schreiben vom 13.11.2002 bestätigt.
Mit der Anerkennung der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten durch die erfolgreiche Teilnahme an den genannten Lehrgängen wird dieser Person die notwendige Grundlage zur Ausübung ihrer Aufgaben gegeben. Die in dieser Funktion tätigen Brandschutzbeauftragten sollten sich durch alle zugänglichen Informationsquellen und entsprechende Fortbildungs-veranstaltungen auf den aktuellen Stand halten.
Downloads
Anerkennung zum Brandschutzbeauftragten (pdf, 134 kB)