Mit Erscheinen der EN 1147 dürfen von den Feuerwehren in Deutschland nur noch tragbare Leitern nach dieser Norm beschafft werden, und es dürfen auch nur noch solche Leitern angeboten werden.
In dieser Norm ist die dreiteilige Schiebleiter mit einer Seilbremse versehen. Eine Nachrüstpflicht für vorhandene Leitern besteht nach Aussagen der Unfallkasse Baden-Württemberg nicht.
Allerdings wird eine Nachrüstung von dreiteiligen Schiebleitern mit der Seilbremse nach EN 1147 dringend empfohlen, zumal dies mit zumutbarem technischem und finanziellem Aufwand möglich ist.