Das Innenministerium Baden-Württemberg hat folgendes festgelegt:
Die Zahl im Funkrufnamen für das LF 20/16 und das HLF 20/16 nach DIN 14530-11 lautet unabhängig davon um welches der beiden Typen von Löschgruppenfahrzeug es sich handelt und unabhängig davon, ob die Zusatzbeladung nach Tabelle 3 mitgeführt wird (wie z.B. maschinelle Zugeinrichtung) immer „44“.
Die Zahl im Funkrufnamen des KLF lautet „48“.