Empfehlung des Innenministeriums zur witterungsgerechten Bereifung von Feuerwehrfahrzeugen
Zum 1. Mai 2006 wurde unter § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Formulierung aufgenommen, nach der "bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist". Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.

Diese Regelung soll der Verkehrssicherheit dienen und dazu beitragen, dass bei winterlichen Verkehrsverhältnisse weniger Verkehrsbehinderungen durch liegen gebliebene Fahrzeuge entstehen. In der Vorschrift ist nicht näher präzisiert, was unter einer "geeigneten Bereifung" zu verstehen ist.
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Die Hinweise von 2006 wurden am 29.12.2010 durch ein weiteres Schreiben des Innenministeriums ergänzt. Grund hierfür ist die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung und Einführung einer "Weinterreifenpflicht" zum 01.12.2010.
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Hinweise des IM für den Feuerwehrbereich Stand 2006 (pdf, 80 kB)
Hinweise des IM für den Feuerwehrbereich Stand 2011 (pdf, 24 kB)