Landesfeuerwehrschule Baden Württemberg

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Unfallgefahr bei Fahrzeugen mit Automatikgetrieben und Nebenantrieb 

Bei Automatikfahrzeugen, in denen über einen Nebenantrieb ein Generator angetrieben wird, besteht die Möglichkeit, dass sich das Fahrzeug trotz angelegter Feststellbremse fortbewegt, wenn das Fahrgetriebe in Funktion ist (zum Beispiel Hebelstellung D oder R) und der Nebenantrieb eingeschaltet wird.
Außer bei Hubrettungsfahrzeugen gab es bisher keine Vorgaben, dass das Fahrgetriebe und der Nebenantrieb gegenseitig gesperrt sein müssen. Gemäß der neuen EN 1846-2:2001 gilt, wie in Kapitel 5.1.1.4 „Antriebsstrang“ angeführt, folgende Festlegung: "Bei Fahrzeugen, deren Konstruktion den Betrieb des Nebenantriebs nur bei stehendem Fahrzeug zulässt, muss durch ein Sicherheitssystem jede unbeabsichtigte Fortbewegung des Fahrzeugs verhindert werden. Dieses Sicherheitssystem muss bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe selbsttätig aktiviert werden."
Um Unfälle zu vermeiden, empfiehlt die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg bei Neubeschaffungen von Fahrzeugen mit den oben angeführten Eigenschaften die Forderungen der DIN EN 1846-2 aufzunehmen. Bei bereits vorhandenen Feuerwehrfahrzeugen mit Automatikgetriebe, die noch kein entsprechendes Sicherheitssystem haben, sollen die Fahrer auf das Problem hingewiesen werden.

03.08.2004 
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