Das Innenministerium hat mit Erlass vom 16.09.2011 allgemeine Genehmigungen von Abweichungen von Normvorgaben bei Feuerwehrfahrzeugen veröffentlicht.
Ziffer 4.2.1 der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen vom 18.01.2011 wird damit konkretisiert. Dort ist geregelt, dass "In besonders gelagerten Ausnahmefällen das Innenministerium Ausnahmen zulassen kann, wenn im Einzelfall dadurch eine wirtschaftlichere Lösung erreicht werden kann."
Sie können das Schreiben des Innenministeriums hier herunterladen:
Ausnahmeerlass Feuerwehrfahrzeuge (pdf, 30 kB)