Landesfeuerwehrschule Baden Württemberg

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Normentwurf für TLF 20/40 und TLF 20/40-S 

Ziel dieses Normentwurfs ist die Anpassung der Norm an die heutigen Gegebenheiten. Es wurden die Normen für das TLF 24/50 (DIN 14530-21:1989-09) und das TLF 16/24-Tr (DIN 14530-22:1995-03) zusammengeführt und durch die Neuausgabe von DIN 14530-21 ersetzt.

TLF 20/40
Die Bezeichnung TLF 20/40 steht für ein Tanklöschfahrzeug mit einer Gesamtmasse bis zu 14 t (Klasse M nach den Normen der der Reihe DIN EN 1846), mit mindestens 4 000 l Löschwasservorrat und einem auf Wunsch fest montierten Werfer und einer Feuerlöschkreiselpumpe nach DIN EN 1028 FPN 10-2000. Die Fahrzeugbesatzung besteht aus einem Trupp (1/2).
Die Aufgabe soll vorrangig der Nachschub von Löschwasser, insbesondere auch in wasserarmen Gebieten und außerhalb befestigter Straßen sein. Mit diesem Tanklöschfahrzeug soll auch dem Bedarf nach einem "Waldbrand-TLF" entsprochen werden.

TLF 20/40-S
Die Bezeichnung TLF 20/40-S steht für ein Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 mit einem Schaummittelbehälter (S), erweiterter Ausstattung und Möglichkeiten des Mitführens von Sonderlöschmitteln.
Das Tanklöschfahrzeug TLF 20/40-S entspricht der 18 t-Klasse (Klasse S nach DIN EN 1846), hat mindestens 4000 l Löschwasservorrat und mindestens 500 l Schaummittel sowie Armaturen zur Schaumabgabe (Schwerschaum und Mittelschaum) über handgeführte Rohre sowie über einem fest montierten Werfer. Alternativ zu der mitgeführten Schaumerzeugungsausrüstung wird die Verwendung einer Druckzumischanlage oder Druckluftschaumanlage nach DIN V 14430 ermöglicht. Bei Verwendung von Druckzumischanlagen oder Druckluftschaumanlagen kann die Schaummittelmenge soweit reduziert werden, dass ein Schaumeinsatz von mindestens 20 Minuten bei Nennförderstrom und 1 % Zumischrate sichergestellt ist. Die Fahrzeugbesatzung besteht aus einem Trupp (1/2).
Die Aufgabe des TLF 20/40-S besteht vorrangig im Nachschub von Löschwasser sowie in der Bereitstellung von Sonderlöschmitteln und Armaturen zur Abgabe von Sonderlöschmitteln für den Ersteinsatz. Mit diesem Fahrzeugtyp soll das Einsatzspektrum des bisherigen TLF 24/50 berücksichtigt werden. Die Reduzierung des Mindest-Löschwasservolumens auf 4 000 l sowie die Einordnung in die 18 t-Klasse ermöglicht den Anwendern eine ausreichende Massenreserve, um spezielle Bedürfnisse, wie z. B. den Einbau einer Pulverlöschanlage, einer Kohlenstoffdioxid-Löschanlage sowie einen größeren Schaummittel- und/oder Löschwasserbehälter zu ermöglichen. Das TLF 20/40-S soll den Aufgabenbereich des TLF 20/40 ebenfalls mit abdecken können, auch wenn sich hinsichtlich der Verwendung eines 18 t-Fahrgestells Einschränkungen beim Einsatz außerhalb befestigter Wege und auf Feuerwehrzufahrten ergeben können.


Die Zusammenführung aller genormten Tanklöschfahrzeuge erfolgte auf Basis des vom Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) vorgestellten Bericht "Grundsatzdiskussion über die Normung von Feuerwehrfahrzeugen" und entsprechend den Beschlüssen des FNFW-Fachbereichsausschusses (FBA) 192 zur "Feuerwehrfahrzeug-Typenliste".

Quelle: Mitteilung des FNFW im DIN

25.01.2005 
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