Neues aus dem Normenwerk: Löschfahrzeuge - Kleinlöschfahrzeug KLF DIN 14530-24:2004 Löschfahrzeuge - Teil 24
Die Norm wurde nach vorbereitenden Arbeiten der Ad hoc-Gruppe AHG „KLF” im Fachbereichsausschuss (FBA) 192 „Ausrüstung für die Feuerwehr” des FNFW erstellt.
Das Kleinlöschfahrzeug KLF ist ein Löschfahrzeug mit mindestens einer Tragkraftspritze PFPN 6-500 nach dem Norm-Entwurf E DIN EN 14466 und einer feuerwehrtechnischen Beladung. Die Besatzung besteht aus einer Staffel (1/5). Es bildet mit seiner Besatzung eine nicht selbstständige taktische Einheit, um erste Maßnahmen bei der Brandbekämpfung einzuleiten. Das KLF dient daher vornehmlich zur Bekämpfung von Kleinbränden. Aus diesem Grund wird der Anwender der Norm darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Innenangriffs die Löschwasserversorgung - wegen der geringen mitgeführten Löschwassermenge von 400 l - sichergestellt werden muss. Bei Einsätzen muss das Kleinlöschfahrzeug KLF durch Fahrzeuge mit mindestens dem einsatztaktischen Wert eines anderen genormten Löschfahrzeugtyps mit mindestens einer Staffelbesatzung (1/5) ergänzt werden.
Durch die Änderungen der EU-Führerscheinrichtlinie und der damit verbundenen Neueinteilung der Führerscheinklassen, musste durch die Norm sichergestellt werden, dass das KLF als wasserführendes Feuerwehrfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3 500 kg noch mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden darf. Dies kommt auch in dem vom Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) vorgestellten Bericht „Grundsatzdiskussion über die Normung von Feuerwehrfahrzeugen“ und den Beschlüssen des FNFW-Fachbereichsausschusses (FBA) 192 zur künftigen „Feuerwehrfahrzeug-Typenliste“, sowie in den Aussagen des Fachausschusses "Technik" der deutschen Feuerwehren (DFV/AGBF) zum Ausdruck.