Im Rahmen der Untersuchung bzw. Nachbearbeitung des tödlichen Unfalls in Tübingen wurde in einem Praxisversuch beobachtet, dass Druckschläuche nach DIN 14811 beim Fördern von Druckluftschaum unter Wärmeeinwirkung wesentlich schneller zerplatzen können als dies bei mit Wasser gefüllten Schläuchen der Fall ist. Deshalb wurde vom Landesbranddirektor ein entsprechender Verhaltenshinweis herausgegeben. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass dies ein Warnhinweis aufgrund praktischer Beobachtungen und theoretischer Betrachtungen ist, die durch wissenschaftliche Versuche noch genau untersucht werden müssen. Gegen die Verwendung von Druckluftschaum bestehen nach wie vor keine grundsätzlichen Bedenken.
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Hinweis des Landesbranddirektors für den Einsatz von Druckluftschaumanlagen bei der Brandbekämpfung