In der ersten Ausgabe "Verhalten im Alarmfall an Schulen" war der Hinweis auf Unterlassung der Benutzung von Mobiltelefonen bis zur Freigabe durch Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Schulleitung noch Bestandteil der Grafik "Verhalten in Gefahrensituationen".
Diese Anmerkung wurde auf den Brandfall beschränkt.
Wir bitten deshalb, ausschließlich die aktuelle Version von "Verhalten im Alarmfall an Schulen" zu verwenden und eventuell noch vorhandene veraltete Versionen zu vernichten.
Download
Verhalten im Alarmfall an Schulen (pdf, 258 kB, 10.07.2009)