Die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten ist in den Arbeits-Sicherheits-Informationen (ASI) 9.31/01 der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten festgelegt. Demnach können Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit erfolgreichem Abschluss der Lehrgänge:
- Zugführerlehrgang
- Oberbrandmeisterlehrgang
- Brandinspektorenlehrgang
als Brandschutzbeauftragte bestellt werden. Dies wurde der Landesfeuerwehrschule vom Obmann des Arbeitskreises Feuerschutz der Berufsgenossenschaften mit Schreiben vom 13.11.2002 nochmals bestätigt. Die Lehrgänge "Führungslehrgang I", und "Brandmeister in einer Werkfeuerwehr" entsprechen diesbezüglich dem Oberbrandmeisterlehrgang. Der Brandschutzbeauftragte wird grundsätzlich in Betrieben bestellt, in denen im Falle eines Brandes eine erhöhte Personengefährdung besteht. Die Entscheidung über die Bestellung liegt beim Betrieb. In zunehmendem Maße wird beispielsweise durch die Industriebaurichtlinie, die Verkaufsstättenverordnung oder auch durch Auflagen der Baugenehmigungsbehörden die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gefordert. Darüber hinaus kann es grundsätzlich sinnvoll sein, zur Unterstützung des Unternehmers einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.
Die Anerkennung oben genannter Lehrgänge als berufliche Qualifikation ist ein wesentlicher Schritt hin zur Akzeptanzerhöhung der Feuerwehrausbildung bei den Arbeitgebern.
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Anerkennung zum Brandschutzbeauftragten (pdf, 529 kB)