Aus den Landkreisen wird verstärkt die Frage an die Landesfeuerwehrschule gerichtet, welche Qualifikation das Ausbildungspersonal vorweisen muss, das die sanitätsdienstliche Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehr vornimmt?
Dieser Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Die sanitätsdienstliche Ausbildung in den Lehrgängen „Grundausbildung“ und „Truppführer“ wird in aller Regel nicht von den Ausbildungskräften, die die Feuerwehr-Grundausbildung und den Truppführerlehrgang gestalten, sondern von Ausbildungskräften der Hilfsorganisationen durchgeführt. Ausbildungskräfte der sanitätsdienstlichen Hilfsorganisationen müssen aufgrund der im Lernzielkatalog Baden-Württemberg geforderten Inhalte die Qualifikation „Lehrschein Erste Hilfe“ nachweisen. Diese beinhaltet:
- Mindestqualifikation (fachlich): erfolgreich abgeschlossene Sanitätsausbildung (24 Unterrichtsstunden) und Rettungsdienstausbildung (24 Unterrichtsstunden)
- Didaktische Qualifikation: Vorbereitungsseminar (8 Unterrichtsstunden), drei Hospitationslehrgänge, Ausbilderlehrgang (48 Unterrichtsstunden)
Die Landesfeuerwehrschule stellt hierzu fest: Allein die Qualifikation Ausbilderin oder Ausbilder „Grundausbildung und Truppführer“ reicht nicht aus, um die sanitätsdienstlichen Inhalte in den Lehrgängen Grundausbildung und Truppführer auszubilden. Entsprechend der Veröffentlichung der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in der Brandhilfe 10/2000, Seite 360 sind die Feuerwehren angehalten, die sanitätsdienstliche Ausbildung von dafür qualifizierten Ausbildungskräften vornehmen zu lassen. Die hierfür notwendige Qualifikation ist der „Lehrschein Erste Hilfe“. Darüber hinaus müssen diese Ausbildungskräfte belegen können, dass sie praktische Erfahrungen im Umgang mit Beatmungsbeutel und Vakuummatratze haben. Als Ausnahme kann auch die Qualifikation einer Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäters bei gleichzeitig erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Ausbilder „Grundausbildung und Truppführer“ angesehen werden. Wie in allen anderen Bereichen der feuerwehrtechnischen Ausbildung, setzt die Landesfeuerwehrschule auch hier die übliche Fortbildung der Ausbildungskräfte als selbstverständlich voraus.
Die in der Feuerwehr-Grundausbildung und im Truppführer-Lehrgang integrierten sanitätsdienstlichen Ausbildungsziele und -inhalte sind im Lernzielkatalog Freiwillige Feuerwehr Baden-Württemberg vorgegeben.